USG-Revision Kreislaufwirtschaft – Stand der Umsetzung
Die 2025 in Kraft getretenen neuen Gesetzesbestimmungen werden in verschiedenen Ausführungsverordnungen konkretisiert. Ein erstes Paket wurde letzten Sommer in die Vernehmlassung geschickt, Ende 2025 wurde eine weitere Revision der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) zur öffentlichen Konsultation freigeben, diesmal zu den Abfallentsorgungssystemen. Die Frist läuft bis 12. April, wir haben uns zusammen mit unseren Parter:innen eingebracht.

Im Zentrum stehen diesmal Branchenvereinbarungen mit vorgezogenen Recyclingbeiträgen sowie die Öffnung des öffentlichen Monopols bei der Siedlungsabfallentsorgung für private Anbieter. Die aufeinanderfolgenden Revisionen haben weitreichende Auswirkungen auf die Abfallbewirtschaftung und -entsorgung in der Schweiz. Durabilitas identifiziert mehrere Risiken:
- Es könnten Regelungen entstehen, die sich vorwiegend auf die weniger prioritären Strategien der Kreislaufwirtschaft konzentrieren – und dabei Vermeidungs- und Reduktionsstrategien sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Prüfung, Reinigung, Reparatur …) vernachlässigen.
- Es droht die Entstehung zahlreicher paralleler Abfallbewirtschaftungs- und Entsorgungssysteme, die die bereits bestehende Komplexität weiter erhöhen (Branchenvereinbarungen, Entsorgung durch private Anbieter, öffentliches Monopol für Siedlungsabfälle …).
Die daraus resultierende Komplexität und das Risiko von Inkohärenzen könnten die vielen Akteurinnen und Akteure aus dem öffentlichen Bereich, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft entmutigen, die sich für eine kreislauforientierte Bewirtschaftung unserer Ressourcen, Gegenstände und Abfälle organisieren, innovieren und Risiken eingehen.
Die USG-Revision hat Erwartungen geweckt – und zahlreiche Akteurinnen und Akteure haben sich seither engagiert. All diese Bemühungen brauchen heute klare, kohärente Rahmenbedingungen, die den Herausforderungen gerecht werden. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.