Diese Verordnungen setzen teilweise den Teil «Kreislaufwirtschaft» des revidierten Umweltschutzgesetzes um.

Was in die richtige Richtung geht:

  • Die Einführung der Begriffe Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie die Stärkung der Hierarchie der Verwertungsstrategien.
  • Die Ausweitung der bisherigen Verordnung über Getränkeverpackungen auf alle Verpackungen, mit neuen Anforderungen.

Was noch fehlt

  • Da die Strategien zur Abfallvermeidung nicht klar definiert sind, bleiben die Begriffsbestimmungen der Wiederverwendung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung unklar und kaum operationalisierbar.
  • In der VerpV fehlen strukturierende Massnahmen zur Förderung der Wiederverwendung, wie etwa ein Wiederverwendungsziel für Verpackungen oder die Finanzierung von Tätigkeiten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung über die vorgezogene Entsorgungsgebühr.

Trotz einiger Fortschritte sind diese Verordnungen somit eine verpasste Chance, die Wiederverwendung zentral in der Schweizer Abfallpolitik zu verankern: Der Fokus liegt weiterhin auf der Entsorgung von Abfällen und dem Recycling. Zudem wurde das Inkrafttreten zentraler Bestimmungen der VerpV hinausgeschoben.

Die Mehrweg-Akteurinnen und Akteure sind motiviert, damit die Dinge in Richtung mehr Wiederverwendung bewegt und regionale Initiativen zeigen den Weg. Nun müssen die Rahmenbedingungen den Anliegen der Wiederverwendung von Verpackungen ernsthaft Rechnung tragen.

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