Eine Woche zuvor konnte der Ständerat letzte Differenzen beseitigen. Für uns endet damit eine erste Etappe und ein fast fünfjähriger Prozess. Wir bei Durabilitas sind stolz und glücklich, dass wir bei zahlreichen Gelegenheiten zu diesem Ergebnis beitragen konnten – Anhörungen in Ausschüssen, Stellungnahmen, Aufbau einer Koalition, Sekretariat der Parlamentarischen Gruppe Kreislaufwirtschaft usw. Neuerungen, die wir begrüssen sind z. B.:

  • Die Voraussetzungen für mehr Wiederverwendung wurden verbessert, indem die Wiederverwendung als eine Option zur Verwertung von Abfällen in das Gesetz aufgenommen wird (Art. 7 Abs. 6bis und Art. 30d).
  • Der Bundesrat kann nunmehr Anforderungen an Produkte und Verpackungen entsprechend ihrer Umweltbelastung stellen: Lebensdauer, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparierbarkeit, Reparaturindex und Kennzeichnung usw. (Art. 35i).
  • Die Kantone sind beauftragt, Vorschriften zum maximalen Anteil an grauer Energie bei Neubauten zu erlassen (Art.45 Abs. 3 lit. e Energiegesetz).

Eine tiefergehende Analyse wird in den kommenden Wochen an dieser Stelle auf zwei Sprache zur Verfügung stehen.

Es bleibt noch viel zu tun, um die neuen Bestimmungen jetzt auch umzusetzen. Vielen Dank an dieser Stelle trotzdem einmal an alle Akteure und Partner, die sich für diesen Durchbruch eingesetzt haben! Wir freuen uns auf die nächsten Schritte.